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Pressemitteilung Soldan Institut : Wie Deutsche ihren Anwalt finanzieren
Essen, den 22. August 2007 - Das Soldan Institut für Anwaltmanagement ist im Rahmen einer Befragung von mehreren Tausend Deutschen der Frage nachgegangen, wie Rechtssuchende die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts finanzieren. Das Ergebnis dieser Bevölkerungsumfrage: Weniger als die Hälfte der Bürger bezahlt den Rechtsanwalt aus der eigenen Tasche. Anders als im Ausland haben in Deutschland Rechtsschutzversicherungen eine erhebliche Bedeutung bei der Zahlung von Anwaltshonoraren.
47% der Mandanten von Rechtsanwälten sind Selbstfinanzierer, zahlen also die Anwaltsgebühren aus eigenen Ressourcen. 35% finanzieren die Kosten mit Hilfe einer Rechtsschutzversicherung (rund 6% dieser Teilgruppe mussten allerdings ihrem Anwalt aus eigener Tasche ein Zusatzhonorar zahlen). Für 8% sprang Vater Staat bei der Kostenfinanzierung ein und gewährte Prozesskosten- oder Beratungshilfe. 6% der Rechtssuchenden wurden die anfallenden Kosten von einem Dritten gezahlt. In 2% der Fälle war der Rechtsanwalt kostenlos tätig. Nur eine äußerst geringe Rolle spielen bislang die gegen eine Erlösbeteiligung tätig werdenden gewerblichen Prozessfinanzierer: Sie finanzierten lediglich 0,2% der in die Stichprobe des Essener Forschungsinstituts fallenden Mandate.
Einige Details: Frauen nehmen, vor allem im Familienrecht, dreimal so häufig wie Männer Prozesskostenhilfe in Anspruch. Die Bedeutung der Rechtsschutzversicherung nimmt mit höherem Bildungsabschluss und Einkommen zu Gunsten der Selbstfinanzierung ab. Die Quote der Selbstfinanzierer hängt, da Rechtsschutzversicherer nicht alle Rechtsgebiete versichern, stark von der Art der Rechtsstreitigkeit ab: So zahlen 93% aller Mandanten mit einem Erbrechtsproblem ihren Anwalt selbst, hingegen nur 39% derjenigen, die wegen einer Arbeitsrechtsstreitigkeit zum Anwalt gehen.
Dr. Matthias Kilian, Vorstand des Soldan Instituts: „Unsere Zahlen belegen anschaulich, dass Deutschland ein ungewöhnlicher Rechtsdienstleistungsmarkt ist: Deutsche finanzieren ihren Anwalt neunmal häufiger über eine Rechtsschutzversicherung als z.B. Engländer. Gleichzeitig gewährt der deutsche Fiskus, der aktuell laut über die Kostenlast in der Prozesskostenhilfe stöhnt, seltener staatliche Kostenhilfe als Steuerzahler in anderen Industrienationen.“
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Hinweis für die Redaktionen: Die Studie ist in Buchform als Band 4 der Forschungsberichte des Soldan Instituts für Anwaltmanagement im Anwaltverlag erschienen (Hommerich/Kilian, Mandanten und ihre Anwälte: Ergebnisse einer Bevölkerungsumfrage zur Inanspruchnahme und Bewertung von Rechtsdienstleistungen, Bonn 2007, ISBN 978-3-8240-5404-6, 15,- EUR).
RA Dr. Matthias Kilian Prof. Dr. Christoph Hommerich Tel.: 0221 – 470 2934 Tel.: 0201 86 12 390 Mobil: 0177 – 884 5827 kilian@soldaninstitut.de hommerich@soldaninstitut.de
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Über das Institut: Das Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V. wurde 2002 als gemeinnützige und unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für ein erfolgreiches und zukunftsorientiertes Management von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Vorstände des Instituts sind Prof. Dr. Christoph Hommerich, RA Dr. Matthias Kilian und Dipl.-Kfm. René Dreske. Das Institut wird finanziell von der Hans Soldan Stiftung unterstützt.
Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Soldan Institut für Anwaltmanagement e. V.
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