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Notdienst

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Aufhebung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe wird der wirtschaftlich bedürftigen Partei gewährt. Das Gericht überprüft innerhalb von vier Jahren nach der Gewährung der PKH, ob sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Bedrüftigen gebessert haben. Ist das der Fall, kann die Staatskasse das Geld zurückfordern, ggf. anteilig.

Das OLG Celle (2004-12-29) hat entschieden, dass eine Partei, die aus einem Vergleich eine Abfindung für zukünftigen Unterhalt erhält, diese für die Prozesskosten einzusetzen hat.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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