Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Berufsunfähigkeit

Ein Versicherer handelt rechtsmißbräuchlich, wenn er nach dem Vertrag zwar verpflichtet ist, eine BU-Rente zu bezahlen, statt dessen aber mit dem Versicherten eine vorformulierte Vereinbarung schließt, wonach er über die Leistungspflicht erst dann endgültig entscheidet, wenn der Versicherte eine Umschulung hinter sich gebracht hat. Der Versicherer darf sich dann nicht auf die Vereinbarung berufen und den Versicherten auf den anderen Beruf verweisen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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