Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Ehescheidung - Grundsätzliches

Seit 1978 gilt im Familienrecht nicht mehr das Verschuldens-, sondern das Zerrüttungsprinzip:

  • Leben die Eheleute mindestens ein Jahr und länger voneinander getrennt und beantragt wenigstens einer von beiden die einvernehmliche Scheidung, vermutet das Gericht, das die Ehe unwideruflich zerrüttet ist. Einvernehmliche Scheidung heißt, dass beide Eheleute mit der Scheidung einverstanden sind.
  • Leben die Eheleute mehr als drei Jahre voneinander getrennt und beantragt einer von beiden die Scheidung, gilt die Ehe auch dann als zerrüttet, wenn der andere Ehegatte der Scheidung widerspricht.

Die Abkehr vom Verschuldensprinzip bedeutet, dass nicht mehr danach gefragt wird, wer “schuld” an der Scheidung ist. Damit sollte verhindert werden, dass in einem Scheidungsprozess “schmutzige Wäsche” gewaschen wird.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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