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Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Eigener Anwalt bei Verkehrsunfällen

Wer nach einem Unfall von dem Unfallgegner in Anspruch genommen wird, darf sich keinen eigenen Anwalt nehmen, ohne möglicherweise auf dessen Kosten sitzen zu bleiben.

Nach den Versicherungsbedingungen der Pkw-Haftpflichtversicherung ist diese für die Prozessführung verantwortlich und kann auch den Rechtsanwalt bestimmen.  Daher besteht für den Pkw-Fahrer regelmäßig kein Anlass, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Macht er es trotzdem, muss er dessen Kosten selber bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner einen Prozess verliert.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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