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Wer nach einem Unfall von dem Unfallgegner in Anspruch genommen wird, darf sich keinen eigenen Anwalt nehmen, ohne möglicherweise auf dessen Kosten sitzen zu bleiben.
Nach den Versicherungsbedingungen der Pkw-Haftpflichtversicherung ist diese für die Prozessführung verantwortlich und kann auch den Rechtsanwalt bestimmen. Daher besteht für den Pkw-Fahrer regelmäßig kein Anlass, einen eigenen Anwalt zu nehmen. Macht er es trotzdem, muss er dessen Kosten selber bezahlen. Das gilt auch dann, wenn der Unfallgegner einen Prozess verliert.
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