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Viele halten es für unnötig, sich schon in jungen Jahren oder im Besten Alter mit dem Gedanken an den Tod zu beschäftigen. Dabei ist tatsächlich kein Zeitpunkt zu früh. Wie leicht passiert, dass jemand auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen tödlichen Verkehrsunfall erleidet? Oder dass jemand überraschend an einer unheilbaren Krankheit erkrankt, vielleicht aus einem Koma nicht mehr erwacht? In solchen Fällen ist es wichtig, schon früh zu regeln, was im Falle eines Falles zu geschehen hat.
Sowohl für den unternehmerischen Bereich (Stichwort: Unternehmensnachfolge), aber auch für den privaten ist es wichtig, rechtzeitig vorzusorgen. Damit Ihr Lebenswerk nicht durch einen Streit Ihrer Erben vernichtet wird.
Hier sind Rechtsanwälte - anders als Banken oder Versicherungen - Ihre unabhängigen Berater.
Das Bundesjustizministerium hält eine Broschüre bereit, die Sie über die Grundzüge des deutschen Erbrechts informiert. Hier können Sie diese Broschüre herunterladen: Broschüre Erbrecht
Am 2008-01-30 hat das Kabinett eine Reform des Erbrechts beschlossen. Damit ist aber kein neues Erbrecht in Kraft getreten. Das Kabinett ist nicht der Gesetzgeber. Eine Änderung des Erbrechts wird erst dann wirksam, wenn die Reform des Erbrechts vom Bundestag beschlossen, ggf. vom Bundesrat zugestimmt und das Gesetz im Bundesgesetzblatt verkündet wird. Bis dahin können die vom Kabinett vorgesehenen Regelungen noch vielfach geändert werden.
Interessiert Sie dieses Thema? Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.
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