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Erbschaftsteuerreform

CDU/CSU und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf Eckpunkte für eine Reform der Erbschaftssteuer verständigt.

Danach sollen die Freibeträge für nahe Familienangehörige gegenüber der heutigen Regelung deutlich erhöht werden. So sollen etwa Ehepartner künftig 500.000 Euro steuerfrei erben können statt bisher 300.000 Euro. Auch eingetragene Lebenspartnerschaften sollen in den Genuss des Ehegatten-Freibetrages kommen. Für Kinder ist eine Erhöhung von bislang 205.000 auf 400.000 Euro vorgesehen. Enkelkinder haben künftig einen Freibetrag von 200.000 Euro statt 51.000 Euro. Ferne Verwandte und sonstige Erben dagegen müssen künftig mehr Steuern zahlen. Gemäß dem Verfassungsgerichtsurteil werden Immobilienvermögen in Zukunft zum tatsächlichen Wert berücksichtigt. Das normale Eigenheim soll aber auch künftig steuerfrei vererbt werden können.

Für Unternehmen will die Große Koalition ein sogenanntes Abschmelzmodell in Kraft setzen. Danach sollen die Steuern nach 15 Jahren ganz entfallen, wenn das Unternehmen in seinen wesentlichen Strukturen fortgeführt wird. Steuerfrei gestellt werden dabei aber pauschal nur 85 Prozent des geerbten Betriebsvermögens. Die ursprünglichen Pläne für das Abschmelzmodell hatten vorgesehen, dass jährlich zehn Prozent der Erbschaftssteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen bei der Fortführung des Betriebes gestrichen werden sollten, womit die Steuer nach zehn Jahren komplett entfallen wäre.

Die Änderung der Erbschaftsteuer war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erbschaftsteuer für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die Reform soll nach dem Willen der Koalition rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Wer will, kann sich aber 2007 noch nach dem alten Erbschaftsteuerrecht veranlagen lassen.

Bevor es soweit ist, muss erst noch das normale Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden. Beschlüsse der Koalition oder des Kabinetts haben keine Gesetzeskraft.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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