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Strafrechtlicher
Notdienst

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Erfurter Anwaltverein e. V.

Erstberatung

Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes kostet Geld.

Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist es nicht so, dass die erste Beratung umsonst ist. Schon für die erste Beratung entstehen dem Rechtsanwalt Honoraransprüche.

Das ist ausdrücklich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt.

Und es ist nachvollziehbar:

  • Möchten Sie als Arbeitnehmer die ersten Stunden umsonst arbeiten oder als Selbständiger die ersten Aufträge unentgeltlich durchführen?
  • Der Rechtsanwalt muss regelmäßig auch Miete für sein Büro bezahlen, das Gehalt seines Personals, seine Versicherungen. Schließlich muss er auch von seinen Einnahmen seine private Lebenshaltung bezahlen.

Eine festgeschriebene Pauschale für die Erstberatung gibt es nicht. Vielmehr richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem Gegenstands- oder Streitwert, der in jedem einzelnen Fall verschieden ist. Deshalb kann ein seriöser Rechtsanwalt auch nicht eine feste Preisliste herausgeben, wie es z. B. ein Friseur macht.

Wenn Rechtsanwälte dennoch eine solche Liste herausgeben, steht dort deshalb auch bezeichnenderweise “ab XYZ,AB €”.

Lediglich für die Erstberatung von Verbrauchern schreibt das RVG und das dazu gehörende Vergütungsverzeichnis eine Höchstgrenze (“Kappungsgrenze”) vor. Diese liegt bei € 190,00 zzgl. USt.

 

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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