Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Fortbildung

Nach § 43 a Abs. 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung ist der Rechtsanwalt verpflichtet, sich fortzubilden.

Eine Pflicht zum Nachweis der Fortbildung ist in Deutschland - im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - nicht vorgesehen. Eine Ausnahme gibt es für die Fachanwälte. Diese müssen nach § 15 der Fachanwaltsordnung (FAO) mindestens zehn Zeitstunden jährlich an Fortbildungsmaßnahmen, dozierend oder hörend, teilnehmen und dies den Rechtsanwaltskammern nachweisen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) führt ab 2006 für seine Mitglieder ein Zertifikat ein, mit dem diese ihre Fortbildungen - auch die bei anderen Veranstaltern - nachweisen können.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit bilde ich mich - im Interesse meiner Mandanten - auch in externen Veranstaltungen (Seminaren, Lehrgängen) ständig fort. Hier erhalten Sie einen Überblick über solche Fortbildungsmaßnahmen, an denen ich teilgenommen habe:

Bitte beachten Sie: die Teilnahme an ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen bedeutet nicht, dass ich Ihnen nur in diesen Bereichen helfen könnte oder andere Bereiche von mir vernachlässigt würden.

Die erste Fortbildung geschieht an Ihrem konkreten Fall: dort bemühe ich mich mit aktuellster Literatur und Rechtsprechung um die optimale Lösung für Ihr Problem. Daneben beziehe und lese ich verschiedene juristische Zeitschriften, mit denen ich mich auch in anderen rechtlichen Bereichen auf dem Laufenden halte.

In einem persönlichen Gespräch können wir klären, wie ich Ihnen helfen kann. Vereinbaren Sie mit mir einen Besprechungstermin.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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