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Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Freibeträge

Den Erben stehen je nach Steuerklasse folgende Freibeträge zu:

 

 

bisher

nach der Erbschaft- steuerreform

Steuerklasse I

Der Ehegatte

307.000 EUR

500.000 EUR

 

Kinder und Stiefkinder

205.000 EUR

400.000 EUR

 

Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (= Enkel)

51.200 EUR

200.000 EUR

 

Eltern und Voreltern
(= Grosseltern) bei Erbschaft

51.200 EUR

100.000 EUR

Steuerklasse II

 

10.300 EUR

20.000 EUR

Steuerklasse III

 

5.200 EUR

20.000 EUR

Der (eingetragene) Lebenspartner des Erblassers soll nach der Erbschaftsteuerreform auch einen Freibetrag von 500.000 EUR erhalten.

Daneben erhält der Ehegatte bereits bisher, aber auch nach der Reform einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 EUR. Nach der Reform erhält auch der Lebenspartner diesen Versorgungsfreibetrag.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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