|
Der (eingetragene) Lebenspartner des Erblassers soll nach der Erbschaftsteuerreform auch einen Freibetrag von 500.000 EUR erhalten.
Daneben erhält der Ehegatte bereits bisher, aber auch nach der Reform einen Versorgungsfreibetrag in Höhe von 256.000 EUR. Nach der Reform erhält auch der Lebenspartner diesen Versorgungsfreibetrag.
|