Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Gegenstandswerte

Nach dem Gegenstandswert einer Klage bestimmt das Gericht oder der Anwalt, welche Gebühren dafür anzusetzen sind. Maßgeblich sind dafür - auch für die Rechtsanwaltsvergütung - die Vorschriften der ZPO und des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 23 RVG.

Wird in einem Zivilprozess eine Forderung von € 5.000,00 geltend gemacht, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert € 5.000,00.

Reicht der Vermieter eine Räumungsklage ein, beträgt der Gegenstandswert regelmäßig die Jahresmiete, § 41 GKG.

Für verschiedene rechtliche Bereiche sind die Gegenstandswerte gesetzlich festgelegt.

Seit Inkrafttreten des RVG erlegt die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) in § 49 b Abs. 5 dem Anwalt die Pflicht auf, auf diese “Wertgebühren” hinzuweisen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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