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Strafrechtlicher
Notdienst

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ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Gegenstandswerte

Nach dem Gegenstandswert einer Klage bestimmt das Gericht oder der Anwalt, welche Gebühren dafür anzusetzen sind. Maßgeblich sind dafür - auch für die Rechtsanwaltsvergütung - die Vorschriften der ZPO und des Gerichtskostengesetzes (GKG), § 23 RVG.

Wird in einem Zivilprozess eine Forderung von € 5.000,00 geltend gemacht, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert € 5.000,00.

Reicht der Vermieter eine Räumungsklage ein, beträgt der Gegenstandswert regelmäßig die Jahresmiete, § 41 GKG.

Für verschiedene rechtliche Bereiche sind die Gegenstandswerte gesetzlich festgelegt.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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