Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Grundsätzliches

Kosten des Rechtsanwaltes - Erläuterungen zum Anwaltshonorar

Im Zivilrecht bestimmt sich die Höhe der Gebühren nach sog. Gegenstandswerten. Anhand einer Tabelle werden hier für bestimmte Gegenstandswerte Gebührenbeträge benannt, die der Anwalt seiner Kostenrechnung zugrunde legen muß. Beispiel Zivilrecht

Im außergerichtlichen Bereich kann der Anwalt seine Gebühr innerhalb eines Gebührenrahmens festsetzen. Das richtet sich danach, wie umfangreich oder schwierig eine Angelegenheit ist. Seit dem 2004-07-01 liegt dieser Rahmen zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren bei der außergerichtlichen Vertretung.

Unterhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Gebührenrahmens, darf der Anwalt keine Gebühr abrechnen.

Neben diesen Gebühren kann der Anwalt noch Gebühren für seine Telefon- und Schreibauslagen berechnen. Kann er alle Telefon- und Portokosten einzeln Nachweisen, kann er diese abrechnen. Zumeist wird er sich der Auslagenpauschale bedienen, die seit dem 2004-07-01 bei EUR 20,00 liegt.

Im Strafrecht oder Recht der Ordnungswidrigkeiten (z. B. Bußgeld bei überhöhter Geschwindigkeit) richtet sich die Höhe der Vergütung nach sog. Rahmengebühren. Hier gibt das Gesetz einen Mindest- und einen Höchstbetrag vor. Innerhalb des Rahmens kann der Anwalt die Gebühr bestimmen, eine Überschreitung ist unzulässig (Ausnahme: Vergütungsvereinbarung). Beispiel Bußgeldbescheid.

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Gerichts- und/oder Anwaltskosten aufzubringen, können Sie ggf. eine Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Im Bereich des Strafrechts gibt es keine Prozesskostenhilfe.

Interessiert Sie dieses Thema? Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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