Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Klempner deckt Dach

Lassen Sie Ihr Dach vom Klempner decken?

Die “Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten” wird z. Z. hauptsächlich von Rechtsanwälten durchgeführt. Diese haben auf Grund eines Studiums und zweier staatlicher Prüfungen (Examen) die sog. Befähigung zum Richteramt erworben. Für bestimmte Bereiche, z. B. Rentenberatung oder Inkasso (Forderungseinziehung) kann anderen Personen eine behördliche Erlaubnis erteilt werden. Geregelt ist dies in dem sog. Rechtsberatungsgesetz.

Das Rechtsberatungsgesetz soll in Zukunft durch ein Rechtedienstleistungsgesetz (RDG) abgelöst werden. Darin soll z. B. Banken die Möglichkeit gegeben werden, erbrechtliche Beratungen durchzuführen oder Kfz-Werkstätten die Unfallregulierung übertragen werden können.

Die Anwaltschaft hat Zweifel, dass diese Neuregelungen im Interesse des Bürgers sind.

Die Kfz-Werkstatt hat ein wirtschaftliches Interesse daran, nach einem Unfall einen Reparaturauftrag zu bekommen. Ob daneben noch eine Bereitschaft entsteht, weitere Schadenpositionen des Geschädigten geltend zu machen, ist fraglich. Ebenso, ob in den Kfz-Werkstätten die nötige Kenntnis vorhanden ist, was denn ein sog. Nutzungsausfall ist und wie der berechnet wird. Und (wie) wird eine Werkstatt wohl ein angemessenes Schmerzensgeld ermitteln?
Ob Banken ausschließlich im Interesse des Ratsuchenden tätig werden und nicht versuchen, nur ihre eigenen Produkte an den Kunden zu bringen, darf auch bezweifelt werden.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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