Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Kreisverkehr

Für die Fahrt/Einfahrt in einen Kreisverkehr gelten folgende Regeln:

  1. Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken.
  2. Wenn an der Einfahrt zum Kreisverkehr das Schild “Vorfahrt gewähren” steht, hat der Kreisverkehr Vorfahrt; fehlt das Schild gilt “rechts vor links”.
  3. Pkw dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht befahren.
  4. Bei einem mehrspurigen Kreisverkehr hat der außen Fahrende Vorrang.
  5. Bei der Ausfahrt müssen Sie blinken.

Die gesetzliche Regelung befindet sich in § 9 a Straßenverkehrsordnung (StVO).

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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