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Für die Fahrt/Einfahrt in einen Kreisverkehr gelten folgende Regeln:
- Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr dürfen Sie nicht blinken.
- Wenn an der Einfahrt zum Kreisverkehr das Schild “Vorfahrt gewähren” steht, hat der Kreisverkehr Vorfahrt; fehlt das Schild gilt “rechts vor links”.
- Pkw dürfen die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht befahren.
- Bei einem mehrspurigen Kreisverkehr hat der außen Fahrende Vorrang.
- Bei der Ausfahrt müssen Sie blinken.
Die gesetzliche Regelung befindet sich in § 9 a Straßenverkehrsordnung (StVO).
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