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Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Lohnsteuerjahresausgleich

Seit dem Kalenderjahr 2004 erhalten die Arbeitnehmer die Steuerkarten für dieses Jahr von ihrem Arbeitgeber nicht mehr zurück. Statt dessen erhalten sie eine Verdienstbescheinigung, in der der Arbeitgeber alle die Daten eingetragen hat, die bisher auf der Steuerkarte standen.

Auch mit diesen Verdienstbescheinigungen ist der Lohnsteuerausgleich möglich.

Interessiert Sie dieses Thema? Bitte nehmen Sie Kontakt mit mir auf.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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