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Ab dem 2005-07-01 gelten neue Pfändungsfreigrenzen. Die Tabelle zur Pfändungsfreigrenze 2004 ist im Bundesgesetzblatt I, 2005, 493 veröffentlicht. Ein Auszug ist in der NJW 2005, Heft 21, Seite XXXV veröffentlicht.
Die Pfändungsfreigrenze bei einem Nicht-Unterhaltspflichtigen wird dort von € 930,00 auf € 989,99 heraufgesetzt.
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