www.kosten-legal.com

www.verkehrsanwalt-erfurt.de

 

Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Pflichtteil

Pflichtteile

Wenn ein Kind oder der Ehegatte eines Verstorbenen enterbt wird, hat er gegen die Erben einen Anspruch auf einen sog. Pflichtteil. Dabei handelt es sich um einen Anspruch auf Geld.

Der Enterbte kann daher nicht einen bestimmten Vermögensgegenstand von den Erben verlangen.

Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Beispiel:

    V stirbt und hinterläßt seine Frau F und zwei Kinder, A und B. Sein Vermögen betrug EUR 400.000,00. Wenn die Ehegatten keinen Ehevertrag hatten, erbt die Frau nach dem Gesetz die Hälfte, die Kinder jeweils 1/4. Im Beispiel bekommt F daher EUR 200.000,00, die Kinder jeweils EUR 100.000,00.

    Wenn V in einem Testament seine Frau F und sein Kind B zu gleichen Teilen als Erben einsetzt, hat er sein Kind A enterbt, auch wenn er das nicht ausdrücklich in das Testament hineinschreibt..

    A wird zwar nicht Erbe. Er geht aber nicht leer aus, sondern hat einen Anspruch auf den Pflichtteil. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, im Beispiel EUR 50.000,00. Dieser Geldanspruch richtet sich gegen beide Erben also sogenannte Gesamtschuldner. D. h. A kann von beiden das Geld in voller Höhe fordern, insgesamt aber nur einmal bekommen.

Interessiert Sie dieses Thema? Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

[Startseite] [Anwalt] [Kanzlei] [Service] [Informationen] [Allgemeines] [Arbeitsrecht] [Erbrecht] [Familienrecht] [Insolvenzrecht] [Kapitalanlage] [Steuerrecht] [Strafrecht] [Unternehmensnachfolge] [Mietrecht/Immobilien] [Verkehrsrecht] [Versicherungsrecht] [Mandatsbedingungen] [Stellenangebote] [Kontakt] [Links] [Impressum]