Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Pflichtteil und Grundstück

Überträgt ein Erbe dem Pflichtteilsberechtigten zum Ausgleich des Pflichtteilsanspruchs ein Grundstück, ist das nach Auffassung der Finanzverwaltung als entgeltliches Rechtsgeschäft anzusehen. D. h. der Erbe erzielt einen Veräußerungserlös, den er nach seinen persönlichen Verhältnissen zu versteuern hat.

Der Pflichtteilsberechtigte hat in gleicher Höhe Anschaffungskosten.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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