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Die Farbe eines Pkw gehört zu den wesentlichen Gesichtspunkten der Kaufentscheidung eines Käufers. Wird der Pkw in einer falschen Farbe geliefert, stellt das einen erheblichen Mangel dar, der den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt.
BGH, 17.02.2010 - VIII ZR 70/07
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