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Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt je nachdem, was für einen Vertrag Sie geschlossen haben, die Kosten des Rechtsanwalts und die Gerichtskosten. Bitte beachten Sie, dass Sie manche Rechtsbereiche extra versichern müssen (z. B. Rechtsschutz als Mieter oder Vermieter, Arbeitsrecht), andere Rechtsgebiete sind nicht versicherbar (z. B. Baurecht).
Bei neueren Verträgen haben Sie regelmäßig eine Selbstbeteiligung zu tragen.
Falls Sie rechtsschutzversichert sind, holen Sie bitte bei Ihrer Versicherung die sog. Deckungszusage ein. Die Einholung der Deckungszusage ist eine eigenständige Angelegenheit, die der Rechtsanwalt separat abrechnen kann und die nicht von der Rechtsschutzversicherung erstattet wird. Beispiel:
Die Stiftung Warentest hat in ihrer Zeitschrift Finanztest zuletzt im Heft August 2009 einen aktuellen Vergleichstest der Rechtsschutzversicherungen durchgeführt.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beachten Sie bitte mein Merkblatt zur Rechtsschutzversicherung.
Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung und zu anderen Bereichen des Versicherungsrechts finden Sie im Menü Versicherungsrecht.
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