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Diese Beträge geben nur wieder, welche Unterhaltsbeträge mindestens an minderjährige Kinder zu zahlen ist. Das bedeutet im Einzelfall nicht, dass nur diese Beträge zu zahlen wären.
Der tatsächlich zu zahlende Unterhalt richtet sich nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen.
Der Betrag kann bei guten Einkommensverhältnissen über diesen Beträgen liegen, dann orientiert er sich an der sog. “Düsseldorfer Tabelle”. Bei wesentlich schlechteren Einkommen oder mehreren Kindern kann ein “Mangelfall” vorliegen, der ausnahmsweise auch zu geringeren Beträgen führt.
Auf den Unterhalt ist ggf. das Kindergeld, das der andere erhält, anzurechnen.
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