Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Regelbeträge Kindesunterhalt

Ab dem 2007-07-01 gelten neue Regelbeträge für den Kindesunterhalt. Die entsprechende Verordnung wurde kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab diesem Datum gelten nachfolgende Regelbeträge:

 

Alte Bundesländer

Neue Bundesländer

1. Altersstufe
(bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

202 €

186 €

2. Altersstufe
(vom 7. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres

245 €

226 €

3. Altersstufe
(ab dem 13. Lebensjahr)

288 €

267 €

ab 18

389 €

361 €

Diese Beträge geben nur wieder, welche Unterhaltsbeträge mindestens an minderjährige Kinder zu zahlen ist. Das bedeutet im Einzelfall nicht, dass nur diese Beträge zu zahlen wären.

Der tatsächlich zu zahlende Unterhalt richtet sich nach den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen.

Der Betrag kann bei guten Einkommensverhältnissen über diesen Beträgen liegen, dann orientiert er sich an der sog. “Düsseldorfer Tabelle”. Bei wesentlich schlechteren Einkommen oder mehreren Kindern kann ein “Mangelfall” vorliegen, der ausnahmsweise auch zu geringeren Beträgen führt.

Auf den Unterhalt ist ggf. das Kindergeld, das der andere erhält, anzurechnen.

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(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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