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Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Schadenfreiheitsrabatt

Bei einem Verkehrsunfall, an dem man eine Mitschuld trägt, wird man in der eigenen Haftpflichtversicherung, ggf. auch in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft.

Die Rückstufung in der Haftpflichtversicherung wird vom Umfallgegner nicht erstattet. Die eigene Haftpflichtversicherung ersetzt nur die Schäden des Unfallgegners, d. h., diese Schäden sind durch das eigene (Mit-) Verschulden entstanden.

Die Rückstufung in der Vollkaskoversicherung kann u. U. vom Unfallgegner zu erstatten sein.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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