Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.


67. Deutscher Juristentag

in Erfurt

23. - 26. September 2008
 

Scheidung online

Eine echte Online-Scheidung gibt es (noch) nicht. Vielmehr müssen beide Eheleute auch heute noch vor dem Familiengericht erscheinen und dort Angaben über den Zeitpunkt der Trennung und den Wunsch nach der Scheidung der Ehe machen. Regelmäßig geschieht das in einer mündlichen Verhandlung, in der beide Eheleute erscheinen. Ausnahmsweise ist eine Scheidung aber auch dann möglich, wenn einer der Eheleute nach der Trennung verzogen ist und ihm die Anreise zum Scheidungstermin z. B. aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist. Dann kann er auf Antrag im Wege der Amtshilfe bei dem Familiengericht seines Wohnortes zur Scheidung angehört werden.

Mit dem anliegenden Formular geben Sie mir die notwendigen Daten an die Hand, um für Sie - auch bundesweit - das Scheidungsverfahren durchzuführen.

Bitte drucken Sie neben dem Formular auch die Vollmacht für das gerichtliche Verfahren sowie den Fragebogen zum Versorgungsausgleich aus und schicken Sie mir diese ausgefüllt und unterschrieben zu. Das Mandatsverhältnis kommt erst zu Stande, wenn ich Ihren Auftrag schriftlich bestätigt habe.

Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.

Ich freue mich, wenn ich Ihnen helfen kann.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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