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Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Steuerklasse

Steuerklasse 1

  • Der Ehegatte
  • Kinder und Stiefkinder
  • Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder (= Enkel)
  • Eltern und Voreltern (= Großeltern) bei Erbschaft

 

 

Steuerklasse 2

  • Eltern und Voreltern bei Schenkungen
  • Geschwister
  • Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern
  • Stiefeltern
  • Schwiegerkinder
  • Schwiegereltern
  • Geschiedener Ehegatte

 

 

Steuerklasse 3

  • Alle übrigen Erwerber und Zweckzuwendungen

 

 

 

Angehörige einer eingetragenen Lebenspartnerschaft zählen zur Steuerklasse 3. D. h., die Vergünstigungen, die das Erbschaftsteuergesetz für Ehegatten bereit hält, gelten für den Lebenspartner nicht!

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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