www.kosten-legal.com

www.verkehrsanwalt-erfurt.de

 

Strafrechtlicher
Notdienst

(03 61) 65 31 97 96

ein Service des
Erfurter Anwaltverein e. V.

Trunkenheitsfahrt, Eignung

Trunkenheitsfahrt, Eignung

Die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen kann bei Teilnahme an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme für alkoholauffälige Kraftfahrer entfallen

Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Angeklagter, der zum Zeitpunkt der Tat 2,12 Promille Alkohol im Blut hatte und damit fahruntüchtig war, trotz der Verwirklichung des Regelbeispieles des § 69 Abs. 2 Ziff. 2 StGB zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung nicht mit der erforderlichen Gewissheit als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen war. Das Gericht hat im Rahmen der Gefahrenprognose insbesondere den Umstand berücksichtigt, dass der Angeklagte bereits vor der gerichtlichen Entscheidung begonnen hat, regelmäßig an einer verkehrstherapeutischen Rehabilitationsmaßnahme bei der IVT-Hö teilzunehmen.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

[Startseite] [Anwalt] [Kanzlei] [Service] [Informationen] [Mietrecht/Immobilien] [Verkehrsrecht] [Drogennachweis] [Anhörungsbogen] [Versicherungsrecht] [Mandatsbedingungen] [Stellenangebote] [Kontakt] [Links] [Impressum]