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Überstunden

Arbeitsverträge enthalten oft eine Regelung, nach der Überstunden mit dem Bruttogehalt abgegolten sind. Weiter enthalten sie oft eine Regelung, nach der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden müssen (oft mit “Ausschlussfrist” überschrieben). Solche Regelungen sind unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich zulässig.

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom September 2005 betrifft die Ausschlussfrist regelmäßig nur die gesetzlich zulässigen Überstunden. Die gesetzliche Höchstarbeitszeit beträgt derzeit 48 Stunden/Woche.

Für Überstunden, die darüber hinaus erbracht werden, kann der Arbeitnehmer eine anteilige Vergütung verlangen. Ferner sind Ausschlussfristen, die kürzer als drei Monate sind, unzulässig.

Daher erscheint es grundsätzlich möglich, auch noch solche Lohn- oder Gehaltsansprüche aus Überstunden (gerichtlich) geltend zu machen, die nach den vertraglichen Regelungen ausgeschlosssen wären.

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(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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