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Immer häufiger wird die Unfallregulierung auch von Werkstätten oder Haftpflichtversicherern selber angeboten. Gerade durch die Einführung des Rechtsdienstleistungsgesetzes dürfen auch Werkstätten in diesem Bereich Rechtsberatung durchführen.
Die Verkehrsanwälte im Deutschen Anwaltverein raten den Geschädigten davon ab.
Die Haftpflichtversicherung des Schädigers ist nicht objektiv und neutral, sondern steht auf der Seite des Schädigers und versucht die Ansprüche des Geschädigten gering zu rechnen. Dramatisch wird dies vor allem bei Personenschäden, und nicht nur bei hohen Personenschäden.
Die Werkstätten mögen Schäden am Auto perfekt beseitigen können. Die Unfallregulierung umfasst aber mehr als nur den Autoschaden. Was macht die Werkstatt bei einem Personenschaden? Oder: lassen Sie den Klempner das Dach decken?
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