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Derjenige, der Unterhalt bezahlen muss, kann sich bei einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht darauf berufen, dass sein Arbeitsvertrag ein Verbot einer Nebentätigkeit enthält. Vielmehr muss er sich eine Nebentätigkeit suchen, bei der er z. B. am Wochenende Geld hinzuverdienen kann.
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