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Strafrechtlicher
Notdienst

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Verbraucherinsolvenz

Bevor der Verbraucher einen Insolvenzantrag bei Gericht stellen kann, muss er versuchern, mit seinen Gläubigern eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen. Dazu kann er sich direkt an seine Gläubiger wenden. Diese werden aber häufig gar nicht mit ihm verhandeln wollen.

Seinen Versuch, eine außergerichtliche Schuldenbereinigung durchzuführen, muss der Schuldner sich von einer geeigneten Stelle bescheinigen lassen. Geeignete Stellen sind Schuldnerberatungen oder Rechtsanwälte.

Daher ist es zweckmäßig, sich über eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt an die Gläubiger zu wenden. Bei den - kostenlosen - Schuldnerberatungen ist es erfahrungsgemäß komplizierter, überhaupt einen Termin zu bekommen. Das geht bei einem Rechtsanwalt regelmäßig schneller.

Der Rechtsanwalt kostet aber Geld. Bei entsprechender Bedürftigkeit erhält der Verbraucher beim Amtsgericht einen sog. Berechtigungsschein für Beratungshilfe. Bei Vorliegen eines solchen Scheins kann der Rechtsanwalt mit der Staatskasse abrechnen.

    Das Amtsgericht Erfurt stellt für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren derzeit keine Berechtigungsscheine mehr aus. Das begründet es damit, dass es Schuldenberatungsstellen gibt, die das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren kostenlos durchführen. Die dortigen Wartezeiten seien dem Schuldner zumutbar.

Erhält der Verbraucher keinen Berechtigungsschein wird der Rechtsanwalt regelmäßig nur gegen einen angemessenen Vorschuss tätig.  Der Vorschuss richtet sich nach der Höhe der Schulden und dem zu erwartenden Arbeitsaufwand.

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(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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