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Vergütung
Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes kostet Geld.
Auch wenn zwischen dem Anwalt und seinem Kunden kein Wort über das Anwaltshonorar gesprochen wird, schuldet der Kunde seinem Anwalt das "übliche Honorar". Dieses ergibt sich, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Viele sind der Meinung, das erste Beratungsgespräch sei kostenlos. Das stimmt nicht:
Arbeiten Sie in Ihrem Beruf die erste Zeit umsonst?
oder:
Ist bei Ihrem Bäcker das erste Brötchen umsonst?
Die Bundesrechtsanwaltskammer hält auf ihrer Website eine Broschüre zur Rechtsanwaltsvergütung bereit. Bei Bedarf können Sie diese gerne unentgeltlich bei mir abholen.
Auf den folgenden Seiten halte ich ein paar Informationen zur Vergütung bereit:
Grundsätzliches
Gesetzliche Grundlage
Erstberatung
Beratungsgebühren - Vergütungsvereinbarung
Gebührentabelle
Prozesskostenhilfe
Rechtsschutzversicherung
Vorschüsse
Wie Deutsche ihren Anwalt finanzieren (Pressemitteilung)
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