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Seit dem 2006-07-01 sind die Vergütungen für die Beratung nicht mehr an das RVG gebunden, d. h. der Mandant kann mit dem Anwalt frei über diese Vergütung verhandeln. Das kann vorteilhaft sein, weil der Anwalt sich nicht mehr auf seine Tabellen berufen kann. Es muss aber nicht günstiger sein.
Beratung ist nur der Bereich, in dem der Anwalt direkt mit dem Mandanten spricht oder ihm einen schriftlichen Rat erteilt. Tritt der Anwalt nach außen in Erscheinung, z. B. weil er einem anderen im Auftrag des Mandanten einen Brief schreibt, liegt eine Vertretung vor und gelten wieder die Tabellen.
Für die Beratung in meiner Kanzlei halte ich das nachfolgende Muster einer Vergütungsvereinbarung bereit: Vergütungsvereinbarung. Gerne spreche ich mit Ihnen auch über Ihre Vorstellungen oder Änderungswünsche.
Interessiert Sie dieses Thema? Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.
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