Verkehrsrecht
Verkehrsanwälte: Mit uns fahren Sie gut.
Das Verkehrsrecht umfasst drei wichtige Teilbereiche.
Als erstes die Unfallregulierung. Nach einem Verkehrsunfall, vor allem einem Unfall mit Personenschaden, sollte man sich nicht auf die Regulierung durch eine Werkstatt oder durch die Versicherung des Unfallgegners verlassen. Die Versicherung ist daran interessiert, möglichst wenig zu bezahlen, berät deswegen nicht objektiv. Ist der Unfall durch den Unfallgegner verursacht, hat dessen Versicherung als Schadenersatzanspruch auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts zu bezahlen. Vertrauen Sie sich daher nach einem Unfall einem Verkehrsanwalt an.
Als nächstes die Verteidigung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Wer einen Bußgeldbescheid bekommt oder einen sog. Anhörungsbogen befindet sich mitten im Ordungswidrigkeitenverfahren (OWi). Der Betroffene bekommt keine Einsicht in die Bußgeldakte und kann nicht überprüfen, ob die Anhörung rechtens oder “sein” Foto verwertbar ist. Vertrauen Sie sich daher nach einem Unfall einem Verkehrsanwalt an.
Zum Schluss aber auch die Vertretung im Verkehrsverwaltungsrecht (Entzug/Wiedererlangung des Führerscheins).
Ich bin Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein und gerne bereit, Ihre Vertretung in diesen Bereichen zu übernehmen.
Anhörungsbogen
Was tun nach dem Unfall?
Eigener Anwalt bei Verkehrsunfällen
Einschränkung der Rechtsmittel im Ordnungswidrigkeitenverfahren
Fahrtüchtigkeit trotz Feststellung der Benutzung von Drogen
Kreisverkehr
Schadenfreiheitsrabatt
Trunkenheitsfahrt, Eignung zum Führen von Pkw
Unfallregulierung durch Werkstätten oder die gegnerische Haftpflichtversicherung
Links
Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.
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