|
Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht wird im wesentlichen geregelt durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherungszweige.
Diese Versicherungsbedingungen wurden früher durch das Bundesamt für das Versicherungswesen (BVA) überprüft. Seit dem 1994-07-01 geschieht das nicht mehr. Die BVA ist zwischenzeitlich in das Bundesamt für Finanzdienstleistungen aufgegangen.
Jeder Versicherer kann daher dem jeweiligen Versicherungsvertrag unterschiedliche Bedingungen zugrunde legen. Für den Versicherten ist es daher wichtig, dass er neben dem Versicherungsschein die vereinbarten Versicherungsbedingungen aufbewahrt und im Falle des Beratungsbedarfs unbedingt zu seinem Anwalt mitbringt.
Allgemeines Versicherungsvertragsrecht
Arbeitsrecht und Rechtsschutzversicherung: Aufhebungsvertrag
Versicherungsmakler/Versicherungsagent
B
Feuerversicherung
H
Kraftfahrtversicherung
Lebensversicherung
Rechtsschutzversicherung
Wohngebäudeversicherung
Links
Falls Sie weitere Informationen wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte beachten Sie meine Mandatsbedingungen.
|