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Videoüberwachung

Mit einer Entscheidung vom 2009-08-11 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eine Videoüberwachung (des Autobahnverkehrs) für unzulässsig erklärt. Bei der Videoüberwachung wurden alle Fahrzeuge gefilmt. Auf dem Film waren die Fahrer alle Wagen zu erkennen und zu identifizieren. Das BVerfG sah in der Überwachungsmaßnahme einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Einschränkung dieses Recht sei zwar grundsätzlich möglich. Allerdings kann das, anders als im entschiedenen Fall, nicht durch eine Verwaltungsanweisung, sondern nur durch ein Gesetz geschehen.

Der Beschluss des BVerfG betrifft aber wohl nur die Fälle, in denen alle Verkehrsteilnehmer gefilmt werden. Andere Messmethoden werden von dieser Entscheidung wohl nicht berührt.

(C) Rechtsanwalt Norbert Kosten, Erfurt

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