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Rechtsanwälte sind dazu berechtigt, bevor sie überhaupt tätig werden, Vorschüsse zu nehmen. Diese Vorschüsse können die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen umfassen.
Damit dürfen die Vorschüsse die ganzen Anwaltskosten umfassen, die z. B. in einem Gerichtsverfahren entstehen.
Das Recht, Vorschüsse zu nehmen, ist berechtigt. Schließlich muss der Rechtsanwalt auch vor Abschluss eines Prozesses die laufenden Kosten seiner Kanzlei wie Miete, Personal, Versicherung etc. bezahlen.
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